Kaum ein Bereich im Local SEO wird so freihändig behandelt wie Bewertungen – und kaum einer ist so gut abgesteckt.

Was zulässig ist

Kundschaft nach dem Auftrag um eine Bewertung zu bitten: ja. Per E-Mail, per Kartenaushang, per Link auf der Rechnung. Auch systematisch und bei allen.

Entscheidend ist das Wort allen. Die Bitte darf nicht davon abhängen, wie zufrieden jemand vermutlich ist.

Was nicht zulässig ist

  • Bewertungen kaufen. Gekaufte Bewertungen sind irreführende geschäftliche Handlungen und werden regelmäßig abgemahnt.
  • Bewertungen vergüten. Rabatt, Gutschein, Losnummer – sobald die Bewertung selbst honoriert wird, kippt es. Auch dann, wenn ausdrücklich keine positive Bewertung verlangt wurde.
  • Vorfiltern. Systeme, die erst nach der Zufriedenheit fragen und nur Zufriedene zur Bewertungsplattform weiterleiten, gelten als irreführend. Der Durchschnitt entsteht dann nicht aus der Kundschaft, sondern aus einer Auswahl.
  • Selbst schreiben. Auch aus dem Bekanntenkreis. Das ist der Fall, der am häufigsten auffällt, weil solche Bewertungen Muster bilden.

Negative Bewertungen

Zwei Fragen entscheiden über die Erfolgsaussichten:

Tatsache oder Meinung? „Der Termin wurde dreimal verschoben“ ist eine Tatsachenbehauptung – wenn sie falsch ist, ist sie angreifbar. „Unfreundlicher Laden“ ist eine Meinung und im Regelfall hinzunehmen, auch wenn sie hart ausfällt.

Gab es überhaupt Geschäftskontakt? Das ist der stärkste Ansatzpunkt. Plattformen verlangen dafür allerdings meist eine substantiierte Darlegung – die pauschale Behauptung, den Kunden nicht zu kennen, genügt nicht.

Die Antwort

Kurz, sachlich, ohne Rechtfertigungsschleife. Die Antwort wirkt nicht auf den Verfasser – der hat sich entschieden. Sie wirkt auf die nächsten hundert Leser, die abwägen, ob hier professionell mit Kritik umgegangen wird.

Faustregel: drei Sätze. Bedauern, Sachverhalt, Angebot zum direkten Gespräch. Keine Details zum Vorgang, schon aus Datenschutzgründen nicht.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Streitfall lohnt anwaltliche Prüfung.